Präambel des Bundes freier katholischer Gemeinden
- Der Bund freier katholischer Gemeinden besteht aus den Geistlichen und den angeschlossenen Mitgliedern der jeweiligen Gemeinden[i].
-
Der Bund freier katholischer Gemeinden wurde am Pfingstfest 2024 begründet und besteht seitdem.
-
Gemeinden können dem Bund freier katholischer Gemeinden beitreten, wenn die geistlichen Leitungen (Kapitel) dies einstimmig beschließen.
-
Als Bündnispartner im Sinne der Administration gelten die dafür eingesetzten höchsten Geistlichen als Organe der jeweiligen Gemeinde.
-
Bei Aufnahme in den Bund bleiben die Traditionen, Lehren, Textkörper, Satzungen und Ordnungen der Gemeinden vollständig erhalten, wenn sie der Präambel des Bundes freier katholischer Gemeinden nicht widersprechen. Sie werden von der jeweiligen geistlichen Leitung verwaltet. Änderungen jener haben keine Auswirkung auf die Freiheit der anderen Gemeinden. Sollten Traditionen, Lehren, Textkörper, Satzungen und Ordnungen der Gemeinden nicht mehr der Präambel entsprechen, wird die Mitgliedschaft im Bund durch das Kapitel erneut geprüft.
-
Geistliche Handlungen, Zelebrationen, Sakramentenspendungen, Segnungen, Weihen und Urkunden der Bundesgemeinden werden innerhalb des Bundes als vollgültig und vollständig und als Ganzes anerkannt.
-
Jede Gemeinde hat eine eigene geistliche Leitung.
-
Sollte eine der Gemeinden ihre geistliche Leitung verlieren, trägt der Bund Sorge für die sakramentale Versorgung der Gemeinde, so lange sie selbst nicht in der Lage ist, einen Seelsorger zu stellen.
-
Zur theologischen Ausbildung von Geistlichen und interessierten Laien kann das Studienhaus "Thomasianum" von allen Gemeinden genutzt werden, da hier ein fachlich hochwertiges Studium und eine dem geistlichen Dienst entsprechende Ausbildung gewährleistet ist.
[i] Es sind immer gleichermaßen Gemeinden, Gemeinschaften und Kirchen gemeint.