Präambel des Bundes freier katholischer Gemeinden
- Der Bund freier katholischer Gemeinden besteht aus den Geistlichen und den angeschlossenen Mitgliedern der jeweiligen Gemeinden[i].
- Der Bund freier katholischer Gemeinden wurde am Pfingstfest 2024 begründet und besteht seitdem.
- Gemeinden können dem Bund freier katholischer Gemeinden beitreten, wenn die geistlichen Leitungen (Kapitel) dies einstimmig beschließen.
- Als Bündnispartner im Sinne der Administration gelten die dafür eingesetzten höchsten Geistlichen als Organe der jeweiligen Gemeinde.
- Die Traditionen, Lehren, Textkörper, Satzungen und Ordnungen der Gemeinden bleiben vollständig erhalten, wenn sie der Präambel des Bundes freier katholischer Gemeinden nicht widersprechen. Sie werden von der jeweiligen geistlichen Leitung verwaltet. Änderungen jener haben keine Auswirkung auf die Freiheit der anderen Gemeinschaften und Gemeinschaften. Sollten Traditionen, Lehren, Textkörper, Satzungen und Ordnungen der Gemeinden nicht mehr der Präambel entsprechen, wird die Mitgliedschaft im Bund durch das Kapitel erneut geprüft.
- Jede Gemeinde hat eine eigene geistliche Leitung.
- Sollte eine der Gemeinden ihre geistliche Leitung verlieren, trägt der Bund Sorge für den Fortbestand der Gemeinde. Kann die Gemeinde keinen eigenen geistlichen Leiter stellen, kann vorübergehend eine geistliche Leitung eingesetzt werden.
- Geistliche Handlungen, Zelebrationen, Sakramentenspendungen, Segnungen, Weihen und Urkunden der Bundesgemeinschaften und Bundesgemeinden werden innerhalb des Bundes als vollgültig und vollständig und als Ganzes anerkannt.
- Zur theologischen Ausbildung von Geistlichen und interessierten Laien kann das Studienhaus "Thomasianum" genutzt werden, da hier ein fachlich hochwertiges Studium und eine dem geistlichen Dienst entsprechende Ausbildung gewährleistet ist.
- Der Bund freier katholischer Gemeinden wird gelöst, wenn die geistlichen Leitungen der jeweiligen Gemeinden dies wünschen und verfügen.
[i] Es sind immer gleichermaßen Gemeinden, Gemeinschaften und Kirchen gemeint.